„Schließen Sie die Tür nicht zu?“ … Unbequemes Parken in einem Einkaufszentrum, in dem man zwei Plätze alleine belegt
⚡ Kurzzusammenfassung
Die Kritik hält an, da im Internet Fotos von sogenannten „lästigen Parkfahrzeugen“ veröffentlicht wurden, die zwei Stellplätze in der Tiefgarage eines großen Einkaufszentrums belegen und dabei die Parklinien ignorieren.
Die Kritik hält an, da im Internet Fotos von sogenannten „lästigen Parkfahrzeugen“ veröffentlicht wurden, die zwei Stellplätze in der Tiefgarage eines großen Einkaufszentrums belegen und dabei die Parklinien ignorieren. Kürzlich wurde in einer Online-Community ein Foto veröffentlicht, das auf einem scheinbar großen Supermarkt- und Kaufhausparkplatz aufgenommen wurde. Das Foto zeigt einen weißen SUV, der quer über die Parktrennlinie geparkt ist und alle Parkplätze auf beiden Seiten unbenutzbar macht. Die Kritik wuchs, da andere Fahrzeuge auf dem Foto so eng geparkt waren, dass es schwierig war, einen freien Platz zu finden. Im Internet gab es auch Spekulationen darüber, dass der Besitzer des betreffenden Fahrzeugs möglicherweise absichtlich zwei Räume genutzt hat, um das sogenannte „Türschloss“ zu umgehen. Internetnutzer antworteten mit Kommentaren wie „Er kümmert sich nur um sein eigenes Auto und kümmert sich überhaupt nicht um andere“, „Das lästigste Verhalten in einem Wochenend-Einkaufszentrum“, „Solche Autos brauchen eine starke Strafe“ und „Er ist zu egoistisch in einer Situation, in der auch nur ein Leerzeichen bedauerlich ist“. So sind „lästiges Parken“ wie das Überqueren der Parklinie oder das Benutzen von zwei Stellplätzen immer wieder umstritten. Aktuelles Straßenverkehrsgesetz
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