148 Strafrechtler wenden sich gegen das Verbrechen der Beschädigung der Nationalflagge und bezeichnen es als „gefährlich und äußerst fragwürdig“.
⚡ Kurzzusammenfassung
148 Strafrechtler wenden sich gegen das Verbrechen der Beschädigung der Nationalflagge und bezeichnen es als „gefährlich und äußerst fragwürdig“.