Unternehmen sind außerdem verpflichtet, auf allen Geschäftsbriefen ihren eingetragenen Firmennamen, ihre Registrierungsnummer und ihre eingetragene Firmenadresse in klarer und lesbarer Schrift anzugeben. Der Beitrag CAC gibt Unternehmen am 1. August eine Frist zur Einhaltung der Briefkopfregeln und erschien zuerst auf Vanguard News.