Am 7. wurde der ehemalige Vorsitzende der rechtsextremen französischen Partei Le Pen, der wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder angeklagt war, in einem zweiten Prozess am 7. erneut verurteilt. Le Pen kündigte ihre Absicht an, beim Obersten Gerichtshof Frankreichs Berufung einzulegen, und nachdem die Aussetzung ihres Wahlrechts im zweiten Verfahren verkürzt worden war, kündigte sie ihre Absicht an, bei der Präsidentschaftswahl im nächsten Jahr anzutreten.