Oberster Gerichtshof „Eine nachträgliche Schätzung der Schenkungssteuer auf kleine Gebäude wird nur dann anerkannt, wenn es keine Preisänderung gibt.“
⚡ Kurzzusammenfassung
(Seoul = Yonhap News) Reporter Lee Mi-ryeong = Bei der Bemessung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf kleine Nichtwohnimmobilien wie „kleine Gebäude“ kann der durch Nachbewertung ermittelte Wert auch als Marktwert anerkannt werden...