Grob gesagt Die in Weekly Shonen Jump Ausgabe 33 enthaltene ONE PIECE-Karte steht vor ihrer Veröffentlichung zum Weiterverkauf bereit. Obwohl der Verkauf nicht vorhandener Produkte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch nicht verboten ist, wird dies als Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen. Ein Anwalt erklärte, dass dem Verkäufer nicht nur eine Nutzungssperre, sondern auch eine Anklage wegen Betrugs droht. Artikel lesen