Grob gesagt Bei dem Raubüberfall und Todesopfer im April 2025 im Mizuikyo-Waldpark in Hiroshima wurde ein Urteil gefällt. Das Bezirksgericht Hiroshima verurteilte den damals 18-jährigen Angeklagten zu 18 Jahren Gefängnis. Das „Umschulungs“-Argument der Verteidigung wurde zurückgewiesen und das Verbrechen als gefährlich und böswillig beurteilt. Artikel lesen