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Bei der Börsennotierung einer physischen Spin-off-Tochtergesellschaft ist die Zustimmung der Aktionäre zur 3 %-Regel erforderlich.

Bei der Börsennotierung einer physischen Spin-off-Tochtergesellschaft ist die Zustimmung der Aktionäre zur 3 %-Regel erforderlich.

International 06/07/2026 Yonhap 👁 23
⚡ Kurzzusammenfassung

(Seoul = Yonhap News) Reporter Bae Young-gyeong und Kang Ryu-na = In Zukunft muss die Muttergesellschaft, die plant, die Tochtergesellschaften, die physisch aufgeteilt wurden, doppelt an die Börse zu bringen, den Prozess der Einholung der Zustimmung der Aktionäre unter Verwendung der „3 %-Regel“-Methode durchlaufen ...

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