Gerichtsstand – Wo die Bundespolizeibehörde endet und die Landespolizei beginnt
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Gesetzentwurf ersetzt den bestehenden Abschnitt 214 durch eine völlig neue Bestimmung, die Bundespolizei und Staatspolizei als gleichberechtigte Schöpfungen festlegt Der Beitrag „Gerichtsbarkeit – Wo die Bundespolizeibehörde endet und die Staatspolizei beginnt“ erschien zuerst auf Vanguard News.