MUZAFFARABAD: Der Oberste Gerichtshof von Azad Jammu und Kashmir (AJK) hat am Donnerstag die Anhörung zum Antrag der Wahlkommission auf vorläufigen vorläufigen Rechtsschutz gegen einen Beschluss des Obersten Gerichts verschoben, der die vorläufige Registrierung der PTI als politische Partei anordnete. Ein Vollgericht bestehend aus Oberster Richter Raja Saeed Akram, Richter Raza Ali Khan und Richter Khalid Yousaf Chaudhary entschied, dass der Antrag zusammen mit dem Antrag der Wahlkommission auf Erlaubnis zur Berufung (PLA) verhandelt werde, nachdem dieser die Prüfung in der Gerichtskanzlei abgeschlossen habe. Am 23. Juni hatte das AJK High Court die Kommission angewiesen, die PTI vorläufig als politische Partei zu registrieren und damit die Entscheidung der Kommission vom 16. Mai, mit der der Registrierungsantrag der Partei abgelehnt wurde, praktisch außer Kraft zu setzen. Um den Beschluss anzufechten, reichte die Wahlkommission beim Obersten Gerichtshof einen Antrag auf Zulassung der Berufung (PLA) sowie einen Antrag gemäß den Regeln 1 und 2 des Beschlusses VI der Obersten Gerichtshofsregeln von 1978 ein und beantragte einseitigen vorläufigen Rechtsschutz bis zur Berufung. Bei der vorherigen Anhörung beantragte der PTI-Anwalt Yasir Safeer Mughal eine Vertagung mit der Begründung, er sei nicht ausreichend darauf vorbereitet, den Fall zu vertreten. Daraufhin ordnete Oberster Richter Akram an, dass die Umsetzung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs vom 23. Juni im Umfang der PTI gewährten einstweiligen Verfügung bis zum 2. Juli ruhen würde. Als die Angelegenheit am Donnerstag zur Sprache kam, ordnete das Oberste Gericht an, dass der Antrag der Kommission gemeinsam mit der PLA verhandelt werde. Es wurde kein Termin für die Anhörung festgelegt. Da der Oberste Gerichtshof jedoch am Montag seine Sommerpause beginnt, die bis zum 7. Oktober andauern wird, ist es unwahrscheinlich, dass der Fall vor den Wahlen behandelt wird, so dass der rechtliche Status der vorläufigen Registrierung von PTI während des Wahlprozesses ungeklärt bleibt. Die Parlamentswahlen in AJK sollen am 27. Juli stattfinden.