Am 2. reagierte die Seoul Transportation Corporation auf den von der Nationalen Koalition zur Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Jeon Jang-yeon) wieder aufgenommenen U-Bahn-Protest mit einem Null-Toleranz-Prinzip in Übereinstimmung mit einschlägigen Gesetzen und Vorschriften wie dem Eisenbahnsicherheitsgesetz. Das Unternehmen gab am selben Tag eine Erklärung ab und kündigte an, dass es auf Jeon Jang-yeons U-Bahn-Einstiegsprotest mit einem Null-Toleranz-Prinzip reagieren werde. Nach Angaben des Unternehmens blieb Jeon Jang-yeon in der Nacht des 1. obdachlos im Bahnhof und veranstaltete dann am Morgen des 2. auf dem Weg zur Arbeit einen U-Bahn-Einstiegsprotest am Bahnsteig des Rathauses der Linie 1. Dabei hatte der abfahrende Zug der Linie 1 etwa acht Minuten Verspätung und es kam zu einem Stau am Bahnhof. Als Reaktion auf die Protestmitteilung entsandte das Unternehmen vorab 130 Mitarbeiter, darunter etwa 100 U-Bahn-Sicherheitsbeamte, vor Ort. Wir haben auch Handlungen unterbunden, die den Zugbetrieb stören, beispielsweise durch die Durchführung von Räumungswarnsendungen auf der Grundlage des Eisenbahnsicherheitsgesetzes. Das Unternehmen plant, weiterhin auf illegale Handlungen wie Störungen des Zugbetriebs zu reagieren, einschließlich zivil- und strafrechtlicher Maßnahmen. Derzeit sind neun Klagen anhängig, darunter Verkehrsbehinderungen und Geschäftsbehinderungen im Zusammenhang mit Protesten bestimmter Behindertengruppen. Es gibt 5 Strafverfahren und 4 Zivilverfahren. Umsteigepassage für die Linien 1 und 2 am Bahnhof City Hall