Der Oberste Gerichtshof hat die Beschränkungen aufgehoben, wie viel Geld politische Parteien vor den Zwischenwahlen für Kongresswahlkämpfe ausgeben können. In einer Abstimmung mit 6 zu 3 kamen die Richter zu dem Schluss, dass das Bundeswahlkampfgesetz gegen den Ersten Verfassungszusatz verstößt. Die juristische Mitarbeiterin von CBS News, Jessica Levinson, hat mehr.