Verfassungsgericht, Jongno-gu, Seoul. Reporter Seong Dong-hoon Das Verfassungsgericht entschied, dass das aktuelle Einkommensteuergesetz, das Sozialleistungen von Unternehmen behandelt und sie als Erwerbseinkommen besteuert, verfassungsgemäß ist. Nach Angaben der Rechtsgemeinschaft vom 30. entschied der Verfassungsgerichtshof am 24. mit einstimmiger Meinung aller Richter des Verfassungsgerichtshofs, dass die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes, die den Umfang des Erwerbseinkommens festlegen, verfassungsgemäß seien. Zuvor erklärten etwa 20 Unternehmen: „Weil die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes unklar sind, erheben die Finanzbehörden Einkommensteuer auf Sozialhilfepunkte …“