Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass umfassende Datendurchsuchungen zum Mobilfunkstandort einen Haftbefehl erfordern
⚡ Kurzzusammenfassung
In einem Urteil zur Anwendung individueller verfassungsrechtlicher Schutzrechte auf neue Technologien entschied der Oberste Gerichtshof am Montag, dass für die umfassende Nutzung von Standortdaten von Mobiltelefonen ein Haftbefehl erforderlich sei.