Der Oberste Gerichtshof erlaubt die Auszählung verspätet eintreffender Briefwahlzettel
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof bestätigte in einer 5-4-Entscheidung staatliche Gesetze, die die Auszählung verspätet eintreffender Briefwahlzettel erlauben, selbst wenn diese bis zum Wahltag abgestempelt waren.