Wer ungepflegt oder betrunken erscheint, muss mit Kürzungen rechnen
⚡ Kurzzusammenfassung
Wer bei einem Bewerbungsgespräch ungepflegt oder betrunken erscheint, muss ab 1. Juli mit Kürzungen der Grundsicherung rechnen.
Wer bei einem Bewerbungsgespräch ungepflegt oder betrunken erscheint, muss ab 1. Juli mit Kürzungen der Grundsicherung rechnen. Jobcenter können Leistungen für bis zu drei Monate um 30 Prozent senken.
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