„Eine hoheitliche Aufsicht des Staates über die Presse ist eine verfassungsrechtliche Perversion“
⚡ Kurzzusammenfassung
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel kritisiert das Vorgehen der Landesmedienanstalt NRW scharf und hält deren Aufsicht über journalistische Inhalte für verfassungswidrig.
Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel kritisiert das Vorgehen der Landesmedienanstalt NRW scharf und hält deren Aufsicht über journalistische Inhalte für verfassungswidrig. „Es darf keine staatliche Aufsicht über die Presse geben“, so Steinhöfel.
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