Der Oberste Gerichtshof entscheidet, dass ein ehemaliger Häftling Gefängnisbeamte nicht wegen des Rasierens von Dreadlocks verklagen kann
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof lehnte den Versuch eines ehemaligen Häftlings aus Louisiana ab, Beamte des Staatsgefängnisses zu verklagen, nachdem dieser ihm unter Verletzung seiner religiösen Überzeugungen die Dreadlocks rasiert hatte.