Das Strafgericht hat am Dienstag Nicolas G., den Leiter außerschulischer Aktivitäten einer Pariser Schule, freigesprochen, der wegen sexueller Übergriffe auf Minderjährige angeklagt war. Er war der Ansicht, dass sein Verhalten sicherlich „unangemessen“ war, die Untersuchung jedoch „nicht gezeigt hatte, dass es erniedrigend oder erniedrigend war“. Die Pariser Staatsanwaltschaft legte am Mittwoch Berufung gegen diese Entscheidung ein.