Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD beobachten
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine von der AfD beantragte Berufung gegen ein Gerichtsurteil abgelehnt. Infolgedessen darf das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz die Partei beobachten.