AfD in Bayern: Bayerischer Verfassungsschutz darf laut Urteil weiter AfD beobachten
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Inlandsgeheimdienst darf die AfD in Bayern weiter unter Beobachtung halten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof begründete das mit der Parteilinie zur Remigration.