Ist die Aussage „Ich liebe dich nicht“ ein Scheidungsgrund? Neue Details im umstrittenen Fall
⚡ Kurzzusammenfassung
Bei der Prüfung der Akte eines Paares, das eine gegenseitige Scheidungsklage eingereicht hatte, traf der Oberste Gerichtshof eine Präzedenzentscheidung und stellte fest, dass die Frau schuld sei, die sagte: „Ich liebe dich nicht, meine Liebe ist vorbei“.
Bei der Prüfung der Akte eines Paares, das eine gegenseitige Scheidungsklage eingereicht hatte, traf der Oberste Gerichtshof eine Präzedenzentscheidung und stellte fest, dass die Frau schuld sei, die sagte: „Ich liebe dich nicht, meine Liebe ist vorbei“. Die Tatsache, dass diese Aussage als Scheidungsgrund angesehen wurde, löste große Kontroversen aus. Wird es also wirklich als Fehler angesehen, seine Gefühle in der Ehe ehrlich auszudrücken? Hier sind die Details...
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