1. Mai: Der Senat verabschiedet einen Gesetzentwurf, der Bäckern und Floristen das Recht auf Arbeit gibt
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Text sieht vor, dass Handwerksbäcker, Konditoren und Floristen ihre Mitarbeiter an diesem Tag arbeiten lassen können, sofern in einer Branchenvereinbarung die Bedingungen für die Erhebung ihres ehrenamtlichen Engagements und ihrer Vergütung festgelegt werden.