Erklärung von Mehmet Uçum zur vorgezogenen Wahl: „Eine solche Notwendigkeit steht nicht auf der Tagesordnung“
⚡ Kurzzusammenfassung
Mehmet Uçum, stellvertretender Vorsitzender des Presidential Legal Policies Board, erklärte, dass es im aktuellen Verfassungssystem kein Konzept für „vorgezogene Wahlen“ gebe und sagte, dass Wahlen nur mit der Entscheidung des Präsidenten oder des Parlaments zur Verlängerung der Wahlen abgehalten werden könnten.
Mehmet Uçum, stellvertretender Vorsitzender des Presidential Legal Policies Board, erklärte, dass es im aktuellen Verfassungssystem kein Konzept für „vorgezogene Wahlen“ gebe und sagte, dass Wahlen nur mit der Entscheidung des Präsidenten oder des Parlaments zur Verlängerung der Wahlen abgehalten werden könnten. Uçum betonte, dass sich Türkiye nicht in einer außergewöhnlichen Situation befinde, die eine Erneuerung der Wahlen erfordern würde, und erklärte, dass Gespräche über vorgezogene Wahlen voraussichtlich erst im Jahr 2028 auf einer konkreten Grundlage stattfinden werden. Uçum argumentierte außerdem, dass für die Wiederwahlkandidatur von Präsident Erdoğan keine Verfassungsänderung erforderlich sei und dass die Entscheidung des Parlaments zur Erneuerung der Wahlen ausreichen würde.
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