Die Wahlkommission des Vereinigten Königreichs verschiebt wegen Muharram die Wahlen vor Ort auf den 27. September
⚡ Kurzzusammenfassung
GILGIT: Der oberste Wahlkommissar von Gilgit-Baltistan, Raja Shahbaz Khan, kündigte am Montag die Verschiebung der für den 2. August geplanten Kommunalwahlen in der Region auf den 27.
GILGIT: Der oberste Wahlkommissar von Gilgit-Baltistan, Raja Shahbaz Khan, kündigte am Montag die Verschiebung der für den 2. August geplanten Kommunalwahlen in der Region auf den 27. September an.
Anfang dieses Monats hatte die britische Wahlkommission angekündigt, dass am 2. August die Kommunalwahlen in der gesamten Region stattfinden würden.
Auf einer Pressekonferenz sagte der oberste Wahlkommissar des Vereinigten Königreichs, mehrere religiöse Organisationen hätten sich an die Wahlkommission gewandt und verlangt, dass die Kommunalwahlen nicht während des Muharram und des Chehlum von Imam Hussain (RA) abgehalten würden.
„Heute (Montag) war der letzte Tag für die Einreichung von Nominierungsunterlagen; im Hinblick auf Muharram wurde der Prüfungstermin für Nominierungsunterlagen jedoch bis zum 10. August 2026 verlängert“, erklärte er.
Er sagte weiter, dass die Wahlen zu den Kommunalwahlen am 27. September 2026 stattfinden würden und dass insgesamt 1.343 Bezirke an den Wahlen teilnehmen würden.
Khan betonte, dass Kommunalwahlen eine seit langem bestehende Forderung der Bevölkerung seien und dass ihre Abhaltung zur Lösung öffentlicher Probleme auf lokaler Ebene beitragen würde.
„Die Kommunalwahlen werden auf Parteibasis abgehalten, und kein Kandidat kann als Unabhängiger antreten. Das Mindestalter für einen Kandidaten beträgt 25 Jahre“, sagte der oberste Wahlkommissar.
„Die britische Wahlkommission wird weiterhin ihrer verfassungsmäßigen und rechtlichen Verantwortung für die Durchführung transparenter, freier und fairer Wahlen nachkommen“, bekräftigte er.
Unterdessen gab der oberste Wahlkommissar während der Pressekonferenz eine Entscheidung über 14 Wahlanträge bekannt, die nach den jüngsten Wahlen zur gesetzgebenden Versammlung eingereicht wurden, und bestätigte damit die Gültigkeit des Formulars 47.
Allerdings sagte er, die Entscheidung über zwei Wahlkreise – GBA-13 Astore-I und GBA-16 Diamer-II – sei auf den 17. Juni verschoben worden.
„Es wurden Versuche unternommen, auf einigen sozialen und nationalen Medienplattformen Zweifel an den Wahlen zur Gilgit-Baltistan-Versammlung zu wecken; die Kommission hat jedoch alle Wahlangelegenheiten im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften durchgeführt“, sagte er.
Er sagte, dass nach dem Wahlgesetz 2017 Wahlergebnisse innerhalb von 14 Tagen bekannt gegeben werden müssen.
„Aufgrund von in einigen Wahlkreisen eingereichten Petitionen und Wahlstreitigkeiten verzögerte sich die Veröffentlichung der Ergebnisse; die Kommission behandelt jedoch alle Angelegenheiten gemäß den gesetzlichen Anforderungen“, sagte er.
„Für die endgültige Entscheidung von Wahlstreitigkeiten wurde ein Wahlgericht eingerichtet, bei dem Antragsteller ihre Fälle im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vorbringen können“, sagte er und fügte hinzu: „Nach Anhörung der Argumente von Anwälten werden Entscheidungen im Einklang mit den Anforderungen des Gesetzes, der Gerechtigkeit und der Fairness getroffen.“
Khan sagte weiter, dass bisher die endgültigen Ergebnisse (Formular 49) von 16 von 24 Wahlkreisen veröffentlicht worden seien.
Er fügte hinzu, dass die Wahlbeteiligung bei den Wahlen in Großbritannien mit einer Gesamtbeteiligung von etwa 70 Prozent hoch war, was das Vertrauen der Menschen in den demokratischen Prozess widerspiegele.
Khan gab an, dass die Neuwahlanordnung in verschiedenen Wahllokalen – GBA-8 Skardu-II, GBA-13 Astore-I, GBA-15 Diamer-I, GBA-16 Diamer-II und GBA-17 Diamer-III – ausgesetzt worden sei.
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