Das Berufungsgericht in London erwog, „Action for Palestine“ als „terroristisch“ zu bezeichnen und die Aktivitäten von „Action for Palestine“ im Einklang mit den Gesetzen zur Bekämpfung des „Terrorismus“ zu verbieten, und entschied, dass die Entscheidung der britischen Regierung rechtmäßig sei. In einem der wichtigsten Urteile der letzten Jahre im Bereich der nationalen Sicherheit hoben fünf hochrangige Richter eine frühere Entscheidung des Obersten Gerichtshofs auf.