Repräsentanten des Volkes ... oder des Stammes und des Throns?!
⚡ Kurzzusammenfassung
37 Jahre nach der Einführung des politischen Pluralismus in Algerien verfolgt das Phänomen des Stammes- und Clan-Fanatismus weiterhin die Wahlpraxis bei Parlaments- und Kommunalbesetzungen, da es direkt mit den materiellen Interessen zwischen dem Kandidaten und dem Wähler verbunden ist, was letztendlich zum Aufbau klientelistischer Beziehungen zwischen den beiden Parteien führte, anstatt dass es sich um einen politischen Vertrag handelt, der auf dem Konzept der Staatsbürgerschaft basiert.