Es ist geplant, in die erste Phase des im Rahmen der Justizreform ausgearbeiteten 12. Justizpakets Regelungen für „zügige Verfahren“ aufzunehmen. Gemäß der Verordnung soll der Zeitraum zwischen zwei Anhörungen maximal drei Monate betragen, im Einklang mit dem Ziel, die Verfahren in angemessener Zeit abzuschließen. Darüber hinaus wird der Umfang der E-Hearing-Anwendung erweitert.   Die Zeit zwischen den Anhörungen wird kürzer Gemäß der neuen Regelung soll der Zeitraum zwischen zwei Anhörungen maximal drei Monate betragen, was dem Ziel entspricht, die Verfahren in angemessener Zeit abzuschließen.