Gold- und Silber-Onlineplattformen sind zur Einhaltung des Geldwäschegesetzes verpflichtet
⚡ Kurzzusammenfassung
Das Finanzinformationszentrum teilte mit: Verkäufer von Gold, Silber, Muskat und anderen Edelmetallen und -steinen zählen zu den Anspruchsberechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes.