Institutionelle, industrielle und gewerbliche Verbraucher können dazu angehalten werden, Benzin oder Diesel nicht im Einzelhandel zu beziehen, sondern ihren Bedarf stattdessen über autorisierte Großhandelskanäle zu decken. Einzelhandelsgeschäften kann es untersagt werden, mehr als 200 Liter Diesel pro Tag an einen Kunden oder ein Fahrzeug zu verkaufen, während im Rahmen dieser Bestimmung erworbener Kraftstoff nicht weiterverkauft werden darf.