Justiz legt Regeln für die Einreise Minderjähriger zu Juni-Festivals in João Pessoa fest; weiß welche Canva Das 1. Kinder- und Jugendgericht von João Pessoa hat eine Reihe von Regeln für die Einreise und den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen bei Juni-Festivals in der Hauptstadt festgelegt, sei es bei Rochenshows oder anderen Attraktionen. Die Verordnung wurde am Donnerstag (11) im Amtsblatt der Justiz veröffentlicht. Der Maßnahme zufolge dürfen sich Kinder bis fünf Jahre nur noch bis 20 Uhr in Begleitung ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten oder bevollmächtigten Begleitpersonen bei Veranstaltungen aufhalten. Kinder im Alter von fünf bis zwölf Jahren können, auch in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten, bis 22 Uhr bleiben. ✅ Klicken Sie hier, um dem g1 PB-Kanal auf WhatsApp zu folgen Unter Berücksichtigung des höheren Alters sieht die Verordnung außerdem vor, dass Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bei den Feierlichkeiten im Juni weder Zutritt noch unbegleitet haben dürfen. Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren können ohne Begleitung an den Veranstaltungen teilnehmen, benötigen jedoch eine schriftliche Genehmigung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigten. In dieser vom Richter Adailton Lacet Porto unterzeichneten Verordnung wurde auch festgelegt, dass Jugendliche ab 16 Jahren bis Mitternacht bleiben dürfen, auch ohne Begleitung. Jetzt auf g1 Teilnahme an Square Dances, Festivals und Präsentationen Durch die Verordnung wurde vom Gericht Paraíba auch festgelegt, wie Kinder und Jugendliche bei Veranstaltungen wie Square Dances, Festivals und kulturellen Präsentationen in São João zusammenarbeiten sollten. Die Verordnung schreibt vor, dass Veranstalter eine Genehmigung der für Minderjährige verantwortlichen Personen und gegebenenfalls eine gerichtliche Genehmigung benötigen. Darüber hinaus verbietet es, Kinder und Jugendliche peinlichen oder für ihr Alter unvereinbaren Situationen auszusetzen und empfiehlt die Verwendung von Identifikationsarmbändern für Minderjährige bis 12 Jahre. Die Verordnung verschärfte außerdem das Verbot des Verkaufs oder der Lieferung von alkoholischen Getränken, elektronischen Zigaretten, E-Zigaretten, Wasserpfeifen und anderen Tabakprodukten an Kinder und Jugendliche. Dies ist bereits durch das Kinder- und Jugendgesetz (ECA) verboten. Bei jeder Werbung für Veranstaltungen mit oder ohne Beteiligung von Minderjährigen muss die Altersgruppe des Publikums angegeben werden. Bei den Feierlichkeiten müssen auch Räume vorhanden sein, damit Minderjährige, die ihre Begleiter nicht treffen, sich treffen können. Die meistgesehenen Videos von g1 Paraíba