Per E-Government erstellte Mietverträge wurden um die Funktionen „Fehler korrigieren“ und „Aktualisieren“ erweitert. Mit der Neuregelung können wesentliche Fehler in Mietverträgen innerhalb einer bestimmten Frist korrigiert und Kontakt- und Zahlungsinformationen während der gesamten Vertragslaufzeit aktualisiert werden.