Die Untersuchungskammer des Berufungsgerichts von Versailles habe „ihre Entscheidung“ zur Neueinstufung „nicht begründet“, befand die höchste französische Justizbehörde. Der Fall wird daher an das Berufungsgericht von Versailles zurückverwiesen, das erneut über die Anklage des Polizisten Florian M. entscheiden muss.