Patrick Bruel-Affäre: Was wir über die nächste Tour des Sängers wissen
⚡ Kurzzusammenfassung
Vorbehaltlich der gerichtlichen Aufsicht hat Patrick Bruel „bestimmte Verpflichtungen“, aber „es ist ihm jedoch nicht verboten, seinen Beruf auszuüben, aufzutreten oder ein Konzert zu geben, wenn er dies wünscht“, präzisiert seine Anwältin Me Fanny Colin.