Steuerbefreiungen des Zentrums für mit Ethanol gemischtes Benzin, um Doppelbesteuerung zu vermeiden
⚡ Kurzzusammenfassung
Für Ethanolmischungen von bis zu 20 Prozent wurde das beigemischte Benzin vom Finanzministerium von der Verbrauchsteuer befreit.
Für Ethanolmischungen von bis zu 20 Prozent wurde das beigemischte Benzin vom Finanzministerium von der Verbrauchsteuer befreit. Durch die Befreiung wird sichergestellt, dass die bereits entrichteten Zölle nicht ein zweites Mal auf die Mischung erhoben werden.
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