Gericht verurteilt Amarante do Maranhão zur Renovierung einer indigenen Schule und verhängt gegen Bürgermeister eine Geldstrafe von mehr als 522.000 R$
⚡ Kurzzusammenfassung
Amarante do Maranhão Offenlegung/UEMA Das Bundesgericht wies die Gemeinde Amarante do Maranhão im Südwesten von Maranhão an, die Schule Aldeia Cigana zu renovieren und angemessene Betriebsbedingungen für die Einheit zu gewährleisten.
Amarante do Maranhão
Offenlegung/UEMA
Das Bundesgericht wies die Gemeinde Amarante do Maranhão im Südwesten von Maranhão an, die Schule Aldeia Cigana zu renovieren und angemessene Betriebsbedingungen für die Einheit zu gewährleisten. Die Entscheidung wurde nach einer öffentlichen Zivilklage getroffen, die vom Staatsministerium des Bundesstaates Maranhão (MP-MA) eingereicht wurde, gefolgt von einer Klage des Bundesministeriums für Öffentliche Hand (MPF). Der Bürgermeister der Gemeinde wurde außerdem zu einer Geldstrafe von mehr als 522.000 R$ verurteilt, weil er in den letzten Jahren Gerichtsbeschlüssen nicht nachgekommen war.
Dem Urteil zufolge ignorierte die Gemeinde aufeinanderfolgende Gerichtsbeschlüsse zur Behebung struktureller Probleme an der indigenen Schule, die der Aldeia Cigana-Gemeinschaft dient.
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Der Fall begann im Jahr 2017, nachdem Untersuchungen des öffentlichen Ministeriums des Bundesstaates Maranhão schwerwiegende Mängel in der Infrastruktur der Einheit aufgedeckt hatten. Zu den festgestellten Problemen gehörten ein beschädigtes Dach, Löcher im Boden, schmutzige Wände, kaputte oder unzureichende Schreibtische und Unterbrechungen bei der Bereitstellung von Schulmahlzeiten.
Umfragen zufolge war die Situation so prekär, dass der Schulbetrieb an Regentagen nicht möglich war.
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Angesichts dieser Situation gewährte das Staatsgericht dringenden Rechtsbehelf und wies die Gemeinde an, ein Ausschreibungsverfahren für die Renovierung der Schule durchzuführen. Trotz der Benachrichtigung legte das Rathaus keine Verteidigung vor und legte Berufung gegen die Entscheidung ein.
Anschließend wurde der Fall an den Bundesgerichtshof weitergeleitet, der die Vorentscheidung aufrechterhielt und das Bundesministerium zum Anschluss an die Klage ermächtigte. Die Gemeinde wurde erneut aufgefordert, die Einhaltung der Gerichtsbeschlüsse nachzuweisen, reagierte jedoch nicht.
In einer Stellungnahme dazu teilte das Bundesministerium mit, dass es wegen desselben Sachverhalts bereits ein zivilrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet habe. Bei früheren Kontrollen wurde zudem festgestellt, dass die Bedingungen in der Schule prekär sind und dass es keine Beweise für wesentliche Verbesserungen gibt.
Angesichts der anhaltenden Nichteinhaltung ordnete das Gericht die persönliche Vorladung des Bürgermeisters an. Den Unterlagen zufolge hat der Manager jedoch weder eine Stellungnahme abgegeben noch wirksame Maßnahmen zur Lösung des Problems ergriffen.
In seinem Urteil betonte der Richter, dass Bildung ein Grundrecht sei und dass die Behörden verpflichtet seien, angemessene Unterrichtsbedingungen für indigene Gemeinschaften zu gewährleisten. Der Richter betonte außerdem, dass der Mangel an Ressourcen die Verletzung von Grundrechten nicht rechtfertige, insbesondere wenn es um die Würde und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gehe.
Gerichtsentscheidungen
Die Entscheidung verpflichtet die Gemeinde Amarante do Maranhão, alle notwendigen Maßnahmen zur Renovierung der indigenen Schule in Aldeia Cigana zu ergreifen.
Das Rathaus hat 90 Tage Zeit, die Einhaltung der Pflichten durch Vorlage von Dokumenten wie Verträgen, Rechnungen, Prüfberichten und Fotos nachzuweisen.
Darüber hinaus wurde der Bürgermeister wegen wiederholter Nichtbefolgung von Gerichtsentscheidungen zu zwei Geldstrafen verurteilt. Der erste Betrag in Höhe von 12.900 R$ wurde wegen einer Tat beantragt, die die Würde der Gerechtigkeit verletzt. Der zweite Betrag entspricht einer kumulierten täglichen Geldstrafe von insgesamt 510.000 R$ für die verspätete Einhaltung der einstweiligen Verfügung.
Der Richter ordnete außerdem an, den Fall an das Bundesministerium für öffentliche Angelegenheiten weiterzuleiten, um etwaige strafrechtliche Verantwortlichkeiten des Gemeindeverwalters zu untersuchen. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden.
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