FCC ordnet erneuten Test der beschlagnahmten Chemikalie an
⚡ Kurzzusammenfassung
• Sagt, dass Waren freigegeben werden, wenn es sich bei dem Stoff nicht um geschmuggeltes iranisches Benzin handelt • Stellt das Risiko in Frage, mit Treibstoff beladene Tanker fast drei Jahre lang beschlagnahmt zu halten ISLAMABAD: Das Bundesverfassungsgericht (FCC) hat am Mittwoch eine erneute Untersuchung einer beschlagnahmten Chemikalie innerhalb von zwei Wochen durch ein von der Öl- und Gasregulierungsbehörde (Ogra) zugelassenes Labor angeordnet, um festzustellen, ob es sich bei der Substanz um leichte aliphatische Kohlenwasserstoffe (LAH) oder, wie von den Zollbehörden behauptet, um geschmuggeltes iranisches Benzin handelte.
• Sagt, dass Waren freigegeben werden, wenn es sich bei dem Stoff nicht um geschmuggeltes iranisches Benzin handelt
• Stellt das Risiko in Frage, mit Treibstoff beladene Tanker fast drei Jahre lang beschlagnahmt zu halten
ISLAMABAD: Das Bundesverfassungsgericht (FCC) hat am Mittwoch eine erneute Untersuchung einer beschlagnahmten Chemikalie innerhalb von zwei Wochen durch ein von der Öl- und Gasregulierungsbehörde (Ogra) zugelassenes Labor angeordnet, um festzustellen, ob es sich bei der Substanz um leichte aliphatische Kohlenwasserstoffe (LAH) oder, wie von den Zollbehörden behauptet, um geschmuggeltes iranisches Benzin handelte.
Die Chemikalie wurde 2023 vom Directorate of Customs Intelligence and Investigation in Lahore beschlagnahmt.
Eine dreiköpfige FCC-Bank unter der Leitung von Richter Syed Hasan Azhar Rizvi und bestehend aus Richter Rozi Khan Barrech und Richter Syed Arshad Hussain Shah wies außerdem darauf hin, dass die beschlagnahmten Waren sofort freigegeben werden sollten, wenn der neue Test bestätigte, dass es sich bei der Substanz um LAH handelte, wie vom Beklagten behauptet.
Die leitenden Rechtsanwälte Wasim Sajjad und Idrees Ashraf vertraten das Directorate of Customs Intelligence and Investigation vor der FCC, die eine Berufung gegen ein Urteil des Obersten Gerichtshofs von Lahore vom 12. Dezember 2023 anhört. Der LHC hatte entschieden, dass die Waren bereits bewertet worden seien und dass die Abteilung des Antragstellers „absolut nicht befugt sei, sie noch einmal zu bewerten“.
Während der Anhörung äußerte das Gericht seine Besorgnis darüber, dass Öltanker, die brennbare Stoffe befördern, seit fast drei Jahren weiterhin beschlagnahmt werden. „Wer trägt die Verantwortung, wenn jemandes Zigarette ein Feuer entzündet?“ fragte Richter Rizvi und stellte fest, dass das Parken von mit flüchtigen Chemikalien beladenen Tankern über einen so langen Zeitraum ein ernstes Risiko darstellt.
Richter Rizvi wies auch darauf hin, dass die Tankwagenfahrer aufgrund der langwierigen Beschlagnahmung der Fahrzeuge durch die Zollbehörden möglicherweise arbeitslos geworden seien.
Sajjad argumentierte jedoch, dass es sich bei der beschlagnahmten Substanz um Benzin handele, das angeblich in Öltankern aus dem Iran geschmuggelt worden sei.
Richter Barrech stellte fest, dass das Mischen von Chemikalien mit Kohlenwasserstoffen zur Herstellung von Benzin zu einem lukrativen Geschäft geworden sei.
Zuvor hatte das Directorate of Customs Intelligence and Investigation Informationen darüber erhalten, dass in der Nähe von Machikay in Sheikhupura mehrere illegale Lager-, Ablade- und Mischstellen – allgemein als Daba-Stationen bekannt – eingerichtet worden seien. Den Informationen zufolge lieferten die Betreiber Diesel und Benzin, nachdem sie verschiedene Chemikalien und Lösungsmittel gemischt hatten, und verwendeten als Deckung Importdokumente oder Rechnungen, die von Öldepots von Ölvermarktungsgesellschaften (OMCs) ausgestellt wurden.
Infolgedessen besuchte ein gemeinsames Team aus Beamten des Zollgeheimdienstes und der Bezirksverwaltung das Gelände am 9. Oktober 2023. Die Eigentümer, die zum Bezirk Gujranwala gehörten, versäumten es, die erforderlichen Dokumente vorzulegen, darunter ein OMC-Händlerzertifikat und eine Lizenz gemäß dem Petroleum Act 1934, den Petroleum Rules 1937, der Ogra Ordinance 2002, den Pakistan Petroleum (Refining, Blending and Marketing) Rules 1971, Pakistan Oil (Raffinierung, Mischung, Transport, Lagerung und Vermarktung) Regeln 2016 und andere relevante Gesetze.
Veröffentlicht in Dawn, 11. Juni 2026
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