STF-Richter legen Berufung gegen die Rechenschaftspflicht großer Technologiekonzerne ein
⚡ Kurzzusammenfassung
An diesem Mittwoch (10) entscheidet der Bundesgerichtshof (STF) über Berufungen von Plattformen, die soziale Netzwerke betreiben, gegen die Entscheidung des Gerichts, in der die Verantwortung großer Technologieunternehmen für illegale Beiträge ihrer Nutzer anerkannt wurde.
An diesem Mittwoch (10) entscheidet der Bundesgerichtshof (STF) über Berufungen von Plattformen, die soziale Netzwerke betreiben, gegen die Entscheidung des Gerichts, in der die Verantwortung großer Technologieunternehmen für illegale Beiträge ihrer Nutzer anerkannt wurde. Die Sitzung soll um 14 Uhr beginnen.
Das Plenum entscheidet über Berufungen, in denen eine Klarstellung der Entscheidung des Gerichts beantragt wird. Die Berufungen wurden von Facebook und Google eingelegt.
Verwandte Neuigkeiten:
Das Dekret legt fest, dass große Technologieunternehmen kriminelle Inhalte verhindern müssen.
Lula warnt vor den Risiken von Wetten und Big Tech für Familien und Demokratie.
Lula sagt, dass die Regulierung großer Technologieunternehmen „gesetzloses Land“ im Internet vermeidet.
Die Ressourcen der Plattformen verlangen, dass eine Frist für die Umsetzung der im Prozess festgelegten Regeln gesetzt wird oder dass die Anwendung der Regeln erst nach Rechtskraft des Plenumsbeschlusses gewährleistet wird.
Der Oberste Gerichtshof wurde außerdem aufgefordert, die relative Schuldvermutung der Plattformen anzuerkennen, also die Möglichkeit der Vorlage von Gegenbeweisen zuzulassen.
Verantwortung
Im Juni letzten Jahres entschied die STF, dass Artikel 19 des Marco Civil da Internet (Gesetz 12.965/2014) teilweise verfassungswidrig sei, eine Bestimmung, die die Rechte und Pflichten für die Nutzung des Internets in Brasilien festlegte.
In der Bestimmung wurde festgelegt, dass Plattformen „zur Wahrung der Meinungsfreiheit und zur Verhinderung von Zensur“ nur dann für die Beiträge ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden könnten, wenn sie nach einer gerichtlichen Anordnung keine Maßnahmen zur Entfernung rechtswidriger Inhalte ergriffen hätten.
Daher reagierten große Technologiekonzerne vor der Entscheidung des STF nicht zivilrechtlich auf illegale Inhalte wie unter anderem demokratiefeindliche Beiträge, Nachrichten mit Hassreden und persönliche Beleidigungen.
Im endgültigen Wortlaut der Entscheidung heißt es, dass Artikel 19 die Grundrechte und die Demokratie nicht schütze. Darüber hinaus unterliegen Anbieter bis zur Verabschiedung eines neuen Gesetzes zu diesem Thema der zivilrechtlichen Haftung für Nutzerbeiträge.
Der Entscheidung zufolge müssen Plattformen nach außergerichtlicher Benachrichtigung folgende Arten rechtswidriger Inhalte entfernen:
undemokratische Handlungen;
Terrorismus;
Anreiz zum Selbstmord und zur Selbstverletzung;
Anstiftung zur Diskriminierung aufgrund von Rasse, Religion, Geschlechtsidentität, homophobem und transphobem Verhalten;
Verbrechen gegen Frauen und Inhalte, die Hass gegen Frauen propagieren;
Kinderpornografie;
Menschenhandel.
Bei Nichteinhaltung müssen die Plattformen für moralische und materielle Schäden haftbar gemacht werden, die Nutzer Dritten zufügen.
← Zurück