In der zweiten Lesung hat die Staatsduma einige Bestimmungen des Gesetzentwurfs zur Betrugsbekämpfung abgeschwächt. Insbesondere wurde die Klausel entfernt, die besagt, dass wesentliche Aktionen (z. B. Finanztransaktionen) über den Max-Messenger bestätigt werden müssen, schreibt Kommersant.