SC hält an der NGT-Anordnung fest, dass der Vermieter nicht für vom Mieter begangene Umweltverstöße haftbar gemacht werden kann
⚡ Kurzzusammenfassung
Die NGT hatte zuvor entschieden, dass der Eigentümer nicht zu einer vorläufigen Entschädigung für Umweltschäden in Höhe von 25 Lakh ₹ für Verstöße der auf seinem gemieteten Grundstück tätigen Industrieeinheit verpflichtet werden könne