Der Entwurf des Nationalen Polizeigesetzes sieht vor, dass aktive Polizeibeamte in 15 Ministerien/Institutionen tätig sein können
⚡ Kurzzusammenfassung
Der Entwurf des Nationalen Polizeigesetzes sieht vor, dass aktive Polizeibeamte in 15 Ministerien/Institutionen tätig sein können