BGH-Urteil: Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage auf Balkon einbauen
⚡ Kurzzusammenfassung
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlagen auf dem Balkon auch ohne die Zustimmung anderer Eigentümer installieren. Deren Rechte dürfen nicht übermäßig beeinträchtigt werden.