Gesetz wegen „strafrechtlicher Beschädigung der Nationalflagge“ mit Strafen und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren erlassen – Bedenken hinsichtlich einer Verletzung der Meinungsfreiheit
⚡ Kurzzusammenfassung
Gesetz wegen „strafrechtlicher Beschädigung der Nationalflagge“ mit Strafen und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren erlassen – Bedenken hinsichtlich einer Verletzung der Meinungsfreiheit