Urteil aus Karlsruhe: Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich Klimaanlage einbauen
⚡ Kurzzusammenfassung
Haben Wohnungseigentümer einen Anspruch darauf, auf ihrem Balkon ein sogenanntes Klima-Splitgerät einbauen zu lassen? Eigentümer hatten geklagt, nachdem ihnen der Einbau nicht gestattet worden war.