Ausländisch oder lokal? Anleger sind über GIFT-Fonds ratlos
⚡ Kurzzusammenfassung
Anleger kämpfen mit Verwirrung, wenn es darum geht, Investitionen in GIFT City-Fonds in ihren Steuererklärungen anzugeben.
Anleger kämpfen mit Verwirrung, wenn es darum geht, Investitionen in GIFT City-Fonds in ihren Steuererklärungen anzugeben. Fondshäuser geben unterschiedliche Leitlinien dazu, ob diese als ausländische Vermögenswerte kategorisiert werden sollten. Während GIFT City gemäß den FEMA-Vorschriften in die ausländische Kategorie fällt, wird es bei der Einkommensteuer als inländisches Unternehmen behandelt.
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