Am letzten Tag der immobilienpolitischen Debatte der einzelnen Ministerien gab es eine Reihe von Expertenmeinungen, wonach die Steuerbemessungsgrundlage für die umfassende Immobiliensteuer von der derzeitigen „Anzahl der Häuser“ auf „Wert der eigenen Häuser“ geändert werden sollte. Die Mehrheitsmeinung war, dass die langfristige Eigentumsabzugsleistung neu organisiert werden sollte, um sich auf den „tatsächlichen Wohnsitz“ und nicht auf „Eigentum“ zu konzentrieren. Finanzen···