Klarstellung durch BGH-Urteil: Online-Kündigung beim Fitnessstudio muss ohne Ablenkung möglich sein
⚡ Kurzzusammenfassung
Man kennt das: Mit guten Vorsätzen wird ein Vertrag in der Mucki-Bude abgeschlossen. Doch irgendwann verliert die Sache seinen Reiz.
Man kennt das: Mit guten Vorsätzen wird ein Vertrag in der Mucki-Bude abgeschlossen. Doch irgendwann verliert die Sache seinen Reiz. Wer dann - meist nach längerer Untätigkeit - aus seinem Vertrag aussteigen möchte, dem darf es nicht zu schwer gemacht werden.
← Zurück