Das Gericht hindert FG daran, Bildungsdirektoren nach acht Jahren in den Ruhestand zu schicken
⚡ Kurzzusammenfassung
Das Nationale Arbeitsgericht von Nigeria hat entschieden, dass Lehrer und Bildungsbeamte, die Direktoren im Bundesbeamtendienst werden, nicht zwangsweise in den Ruhestand versetzt werden können, nachdem sie acht Jahre im Amt verbracht haben, und erklärt, dass sie berechtigt sind, im Dienst zu bleiben, bis sie 65 Jahre alt sind oder 40 ruhegehaltsfähige Dienstjahre vollendet haben.