Die vorläufige Veröffentlichung des Wählerverzeichnisses ist nun für den 31. Juli 2026 geplant; Die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen und Einsprüchen ist vom 31. Juli bis 30. August 2026 geöffnet, die Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen und Einsprüchen ist vom 31. Juli bis 28. September 2026