„Alleinstehende Männer und Frauen in den Zwanzigern sind ‚betrunken‘“… Waren Online-Besprechungsräume illegal?
⚡ Kurzzusammenfassung
„Gesellige Zusammenkünfte“, bei denen über Online-Communities Teilnehmer angeworben werden und gegen Mitgliedsbeiträge Alkohol angeboten wird, nehmen zu.
„Gesellige Zusammenkünfte“, bei denen über Online-Communities Teilnehmer angeworben werden und gegen Mitgliedsbeiträge Alkohol angeboten wird, nehmen zu. Solche Zusammenkünfte finden oft in Apps oder Plattformen statt, die von der Öffentlichkeit genutzt werden, wie etwa dem offenen Chatroom KakaoTalk oder Carrot Market. Allerdings ist von den Nutzern Vorsicht geboten, da ihnen nach einschlägigen Gesetzen Strafen drohen, wenn sie wiederholt Versammlungen ohne Alkoholverkaufslizenz oder Gewerbeanmeldung abhalten. Nach Angaben der Informationstechnologiebranche (IT) am 14. werden viele Versammlungen, die Alkohol und Essen im Namen von „Weinpartys“ und „Solopartys“ anbieten, auf Online-Plattformen und kleinen Versammlungsanwendungen (Apps) im Namen von „Weinpartys“ und „Solopartys“ betrieben. Wenn Sie für die Teilnahme an einem Meeting einen Mitgliedsbeitrag oder einen monatlichen Beitrag zahlen, werden in der Regel alkoholische Getränke usw. bereitgestellt und andere Ausgaben, wie z. B. Snacks, unter den Teilnehmern geteilt. Wenn Sie fortlaufend oder wiederholt eine Teilnahmegebühr erheben und zu geschäftlichen Zwecken Alkohol und Speisen anbieten, müssen Sie sich als Gewerbetreibender nach dem Umsatzsteuergesetz anmelden. Wenn Sie Alkohol verkaufen oder anbieten möchten, müssen Sie außerdem eine Lizenz vom Leiter des zuständigen Finanzamts gemäß dem „Gesetz über Alkohollizenzen usw.“ einholen.
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